Wohnen & Preise
Hier finden Sie alle Preise und Beschreibungen über unsere Ferienwohnungen.
Unsere Winterpreise 15.02.2011 bis 24.04.2012 (ab 4 Übernachtungen)
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Wohnung 5
ca. 51 m² für 2 - 3 Personen
» Detailbeschreibung » Anfragen |
€ 75,00 | |
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Wohnung 7
ca. 79 m² für max. 6 Personen
» Detailbeschreibung » Anfragen |
€ 90,00 | |
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Wohnung 8
ca. 81 m² für 7 Personen
» Detailbeschreibung » Anfragen |
€ 90,00 | |
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Wohnung 9
ca. 78 m² für 6 Personen
» Detailbeschreibung » Anfragen |
€ 90,00 |
Winterpreise pro Wohnung und Nacht.
Alle Preise inkl. MwSt. und Endreinigung zzgl. Gästetaxe in Höhe von € 2,50 pro Person / Tag ab 14 Jahren.
Kinderermäßigungen auf Anfrage.
Der Aufpreis für Kurzaufenthalte wird individuell nach Absprache ausgemacht.
Unsere Sommerpreise 24.04.2012 bis 17.12.2012 (ab 4 Übernachtungen)
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Wohnung 5
ca. 51 m² für 2 - 3 Personen
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€ 40,00 | |
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Wohnung 7
ca. 79 m² für max. 6 Personen
» Detailbeschreibung » Anfragen |
€ 50,00 | |
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Wohnung 8
ca. 81 m² für 7 Personen
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€ 50,00 | |
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Wohnung 9
ca. 78 m² für 6 Personen
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€ 50,00 |
| Jede weitere Person | € 8,00 |
Sommerpreise für 2 Personen und Nacht.
Alle Preise inkl. MwSt. und Endreinigung zzgl. Gästetaxe in Höhe von € 2,50 pro Person / Tag ab 14 Jahren.
Kinderermäßigungen auf Anfrage.
Der Aufpreis für Kurzaufenthalte wird individuell nach Absprache ausgemacht.
Informationen
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes. Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden. Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.
Allgäu-Walser-Card
Mit Ihrer GRATIS Gästekarte erhalten Sie:
- kostenlose Nutzung der Buslinien im Kleinwalsertal
- ermäßigten Eintritt bei 132 Freizeiteinrichtungen im ganzen Oberallgäu und Kleinwalsertal
- ermäßigten Eintritt bei Veranstaltungen
- kostenloses und vergünstigtes Parken
- kostenlose und vergünstigte Wanderungen




